Bologna 2.0 – ECTS-Punkte adé

Share Embed


Descrição do Produto

Bologna 2.0 – ECTS-Punkte adé? Von Tim Hoff Eine gemeinsame Erklärung der Kultusminister Konferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sorgt derzeit für Furore in der deutschen Hochschullandschaft. Darin geht es einmal mehr um die Weiterentwicklung der BolognaReform. Unser Autor Tim Hoff ist in diesem Papier auf eine bemerkenswerte Aussage gestoßen. Rund 16 Jahre nach dem Beschluss der Bologna-Reform, die für die Umstellung des deutschen Hochschulsystems auf Bachelor- und Master-Studiengänge steht, reißt die Kritik daran nicht ab. Die Unzufriedenheit mit der Reform drückt sich in verschiedenen Schlagworten aus: Studieren unter den Bedingungen von Bologna sei zu „verschult“, die Mobilität werde erschwert und in manchen Disziplinen gebe es ein inhaltliches „Schmalspurstudium“. Fast schon legendär ist der Ausspruch des HRK-Präsidenten Horst Hippler: „Ein Bachelor in Physik ist nie im Leben ein Physiker“. Für die Kultusminister*innen und die Hochschulrektor*innen ist die anhaltende Kritik Grund genug, einmal mehr über die Weiterentwicklung der Bologna-Reform nachzudenken. Jüngst ist dabei eine gemeinsame Erklärung entstanden, die Mitte Juli veröffentlich wurde. Seither lässt sich eine Vielzahl von Reaktionen darauf finden. Die große Aufmerksamkeit ist gerechtfertigt, immerhin äußern sich jene Gremien, die zu Veränderungen im Hochschulwesen faktisch in der Lage sind: Die KMK verfügt in Bildungsfragen, die Ländersache sind, über Möglichkeiten der gemeinsamen Willensbildung, und die HRK kann diesen Willen in Selbstverpflichtung umsetzen. Doch was genau steht in dieser gemeinsamen Erklärung? Gestaltungsspielräume für Regelstudienzeit und Notenvergabe nutzen Auf den ersten Blick mag es so scheinen, als würde in dem Papier hauptsächlich auf Gestaltungsspielräume bestehender Vorgaben verwiesen. So wird betont, dass sich die Regelstudienzeit zum Erreichen eines Masters nicht starr an zehn Semestern orientieren muss. Es sei beispielsweise durch einen Hochschulwechsel denkbar, an einen sechs-semestrigen Bachelor mit einem nur drei-semestrigen Master (6+3) anzuknüpfen und nach neun Semestern Regelstudienzeit zu einem Masterabschluss zu gelangen. Dies hänge von der „individuellen Lernbiografie“ ab und sei allenfalls durch die „geltende Studienförderung“ (BAFöG) eingeschränkt. Gestaltungsspielräume sollen auch bei der Notenvergabe genutzt werden. Zwar muss jedes Modul weiterhin benotet werden, allerdings können Hochschulen für die ersten zwei Semester entscheiden, diese nicht in die Berechnung der Endnote miteinzubeziehen. Das wäre ein wünschenswerter Schritt, würde es doch gerade in der Anfangsphase eines Bachelor-Studiums Ruhe für Orientierung bieten, statt – mit Blick auf den Schnitt des späteren BachelorZeugnisses – von Beginn an Notendruck zu erzeugen. Auf dem Zeugnis soll schließlich die Durchschnittsnote der entsprechenden Absolvent*innenkohorte angegeben werden, um mehr Transparenz für die Zulassung zu Master-Studiengängen herzustellen.

Abschied vom ECTS? Für Überraschung sorgt die gemeinsame Erklärung im Abschnitt zur studentischen Mobilität. Die Steigerung des Austauschs von Student*innen europäischer Hochschulen war von Beginn an erklärtes Ziel der Bologna-Reform. Damit ein*e Student*in möglichst problemlos von einer Universität in Frankreich an eine Hochschule in Deutschland wechseln kann, wurde zur besseren quantitativen Vergleichbarkeit das European Credit Transfer System (ECTS) eingeführt. Student*innen sammeln seither nicht mehr Scheine, sondern ECTS-Punkte (Credit Points oder Leistungspunkte), die den Zeitaufwand einzelner Module an den Universitäten widerspiegeln und diese damit vermeintlich vergleich- und austauschbar machen sollen. Da Universitäten ähnliche oder äquivalente Studieninhalte jedoch in unterschiedlich vielen ECTS-Punkte bemessen und einzelne Seminare oder Vorlesungen fremder Hochschulen nicht immer mit der gleichen Anzahl von Punkten anerkennen, hat sich die Bologna-Reform mit dem ECTS eher als internationale Mobilitätsbremse erwiesen. Im Bewusstsein um diese Anerkennungsproblematik schreiben KMK und HRK in ihrer gemeinsamen Erklärung nun: „Maßstab der Anerkennung sind die erworbenen Kompetenzen und kein quantitativer Vergleich der ECTS-Punkte“. Das ist bemerkenswert, liegt doch der Zweck der ECTS-Punkte in der Vergleichbarkeit als Grundlage zur Anerkennung. Wird damit dem ECTS„Bürokratiemonster“ eine Absage erteilt? – Jein. Das nächste Unheil Zwar lässt sich dieser Teil der Erklärung als Eingeständnis lesen, dass das ECTS nicht das hält, was es verspricht. Auch finden sich kaum mehr Hochschulangehörige – ob Professor*innen, Mitarbeiter*innen oder Student*innen – die vertreten, das ECTS hätte die studentische Mobilität erleichtert. KMK und HRK betonen jedoch nun, dass fortan ein „durchgängig kompetenzorientiertes Verständnis von Studiengängen“ vorherrschen muss. Um Vergleichbarkeit und Austausch zu ermöglichen, müssen „klare, kompetenzorientierte Beschreibungen von Modulen und Lernergebnisse“ vorliegen. Damit folgt dem ECTS ein weiteres bürokratisch-komplexes und kritisches Unterfangen von Fragmentierung, Standardisierung und Überprüfung auf dem Fuße. Werden Studiengänge noch stärker kompetenzorientiert ausgerichtet, droht eine Reduzierung von Studierenden auf „Kompetenzaneignungsmaschinen“. Das Zerlegen eines Studiums in beliebig viele standardisierte, vergleich- und überprüfbare Teile – Module und darin bestimmte Kompetenzziele – widerspricht sowohl der Realität von Lernenden, die mit ihren ganz unterschiedlichen Vorerfahrungen und Interessen nie die genau gleichen Bildungsprozesse durchlaufen, als auch den komplexen Inhalten, die an Universitäten verhandelt werden sollen. Diese Diskrepanz lässt erahnen, dass die Reform der BolognaReform noch längst kein Ende gefunden hat und wir weitere Erklärungen erwarten dürften. Quelle: http://wasbildetihrunsein.de/2016/08/03/bologna-2-0-ects-punkte-ade/

Lihat lebih banyak...

Comentários

Copyright © 2017 DADOSPDF Inc.